AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forschungs- und Untersuchungsaufträgen
1. Angebot
Das Angebot beschreibt die Aufgabenstellung im Hinblick auf den Anwendungszweck, den Bearbeitungszeitraum sowie das Forschungs-und Untersuchungsziel. Abweichungen vom Angebot im Auftrag bedürfen der Absprache.
2. Preise
Die Preise sind Festpreise, falls keine Abrechnung nachAufwand vereinbart ist. Die gesetzliche Umsatzsteuer wirdjeweils hinzugerechnet.
3. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug, innerhalb von 10Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
4. Forschungs-und Untersuchungsergebnis
Das Forschungs- und Untersuchungsergebnis wird vom Auftraggeber nach Abschluss des Vorhabens gemäß dem Angebot zur Verfügung gestellt.
5. Entgegenstehende Schutzrecht Dritter
Der Auftragnehmer ist unverzüglich auf bekannt werdende Schutzrechte Dritter hinzuweisen, die durch die Nutzung der Forschungs-und Untersuchungsergebnisse verletzt werden könnten.
6. Gewährleistung
Die Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt sowie dieEinhaltung der anerkannten Regeln der Technik, nicht aber das tatsächliche Erreichen des Forschungs-und Untersuchungsziels, werden gewährleistet. Die Gewährleistung wird begrenzt auf sechs Monate nach Übergabe des Forschungsergebnisses. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche, die nicht den gesetzlichen Gewährleistungsfristen unterliegen.
7.Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Vertragsverletzungen oder aus Delikt wird beschränkt auf Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und Verletzung einer Pflicht, bei deren Nichteinhaltung der Vertragszweck gefährdet wäre. Die Höhe des Auftragswertes stellt grundsätzlich die Obergrenze für die Haftung dar
8. Eigentumsvorbehalt
Der Auftraggeber erwirbt Eigentum und Nutzungsrechte am Ergebnis erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises. Das Eigentum darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber alle Rechte aus der Weiterveräußerung mit dinglicher Wirkung an den Auftragnehmer ab.
9. Geheimhaltung
Auftragnehmer und Auftraggeber werden gegenseitig mitgeteilte und als geheimhaltungsbedürftig erklärte Informationen technischer oder geschäftlicher Art während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind oder auf deren vertrauliche Behandlung die Vertragspartnerschriftlich verzichtet haben.
10. Veröffentlichungen, Werbung
Der Auftraggeber ist nach vorheriger Abstimmungberechtigt, die Forschungsergebnisse unter Nennung des Urhebers zu veröffentlichen. Die Abstimmung soll mit Rücksicht darauf erfolgen, dass z.B. Dissertationen, Diplomarbeiten oder Schutzrechtsanmeldungen nicht beeinträchtigt werden. Veröffentlichungen des Auftragnehmers, die den Anwendungszweck betreffen und für die der Auftraggeber ausschließliche Rechte beansprucht, werden rechtzeitig mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftraggeber darf die Ergebnisse, auch auszugsweise, unter Nennung des Auftragnehmers für Zwecke der Werbung nur mit ausdrücklicher Zustimmung verwenden.
11. Kündigung
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind berechtigt,das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortigerWirkung zu kündigen. Sofern nach Ablauf von mindestenssechs Monaten seit Beginn der Arbeiten kein wesentlicherFortschritt erzielt wurde, ist eine Kündigung mit einer Fristvon einem Monat zum Ende eines Kalendermonats möglich.Nach wirksamer Kündigung wird dem Auftraggeber das bisdahin erreichte Ergebnis innerhalb von vier Wochenübergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bis dahinentstandenen Kosten zu vergüten.
12. Sonstiges
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an deren Stelle treten. Die Gültigkeit der übrigen Bedingungen wird davon nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist München