Kontakt

  • FABES For­schungs-GmbH

    für Ana­ly­tik und Bewertung
    von Stoffübergängen

    Schra­gen­hof­str. 35
    D‑80992 München

  • +49 (0) 89 149009–50
  • +49 (0) 89 149009–80

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forschungs- und Untersuchungsaufträgen

1. Angebot

Das Ange­bot beschreibt die Auf­ga­ben­stel­lung im Hin­blick auf den Anwen­dungs­zweck, den Bear­bei­tungs­zeit­raum sowie das For­schungs-und Unter­su­chungs­ziel. Abwei­chun­gen vom Ange­bot im Auf­trag bedür­fen der Absprache.

2. Preise

Die Prei­se sind Fest­prei­se, falls kei­ne Abrech­nung nach­Auf­wand ver­ein­bart ist. Die gesetz­li­che Umsatz­steu­er wird­je­weils hinzugerechnet.

3. Zahlungen

Zah­lun­gen sind ohne Abzug, inner­halb von 10Tagen nach Rech­nungs­stel­lung fällig.

4. Forschungs-und Untersuchungsergebnis

Das For­schungs- und Unter­su­chungs­er­geb­nis wird vom Auf­trag­ge­ber nach Abschluss des Vor­ha­bens gemäß dem Ange­bot zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Entgegenstehende Schutzrecht Dritter

Der Auf­trag­neh­mer ist unver­züg­lich auf bekannt wer­den­de Schutz­rech­te Drit­ter hin­zu­wei­sen, die durch die Nut­zung der For­schungs-und Unter­su­chungs­er­geb­nis­se ver­letzt wer­den könnten.

6. Gewährleistung

Die Anwen­dung wis­sen­schaft­li­cher Sorg­falt sowie die­Ein­hal­tung der aner­kann­ten Regeln der Tech­nik, nicht aber das tat­säch­li­che Errei­chen des For­schungs-und Unter­su­chungs­ziels, wer­den gewähr­leis­tet. Die Gewähr­leis­tung wird begrenzt auf sechs Mona­te nach Über­ga­be des For­schungs­er­geb­nis­ses. Dies gilt auch für Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che, die nicht den gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­fris­ten unterliegen.

7.Haftung

Die Haf­tung der gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen aus Ver­trags­ver­let­zun­gen oder aus Delikt wird beschränkt auf Fäl­le von Vor­satz, gro­ber Fahr­läs­sig­keit, Feh­len einer zuge­si­cher­ten Eigen­schaft und Ver­let­zung einer Pflicht, bei deren Nicht­ein­hal­tung der Ver­trags­zweck gefähr­det wäre. Die Höhe des Auf­trags­wer­tes stellt grund­sätz­lich die Ober­gren­ze für die Haf­tung dar

8. Eigentumsvorbehalt

Der Auf­trag­ge­ber erwirbt Eigen­tum und Nut­zungs­rech­te am Ergeb­nis erst mit voll­stän­di­ger Zah­lung des ver­ein­bar­ten Prei­ses. Das Eigen­tum darf weder ver­pfän­det noch siche­rungs­über­eig­net wer­den. Für den Fall der Wei­ter­ver­äu­ße­rung tritt der Auf­trag­ge­ber alle Rech­te aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung mit ding­li­cher Wir­kung an den Auf­trag­neh­mer ab.

9. Geheimhaltung

Auf­trag­neh­mer und Auf­trag­ge­ber wer­den gegen­sei­tig mit­ge­teil­te und als geheim­hal­tungs­be­dürf­tig erklär­te Infor­ma­tio­nen tech­ni­scher oder geschäft­li­cher Art wäh­rend der Dau­er und nach Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses Drit­ten nicht zugäng­lich zu machen. Dies gilt nicht für Infor­ma­tio­nen, die all­ge­mein zugäng­lich sind oder auf deren ver­trau­li­che Behand­lung die Ver­trags­part­ner­schrift­lich ver­zich­tet haben.

10. Veröffentlichungen, Werbung

Der Auf­trag­ge­ber ist nach vor­he­ri­ger Abstim­mung­be­rech­tigt, die For­schungs­er­geb­nis­se unter Nen­nung des Urhe­bers zu ver­öf­fent­li­chen. Die Abstim­mung soll mit Rück­sicht dar­auf erfol­gen, dass z.B. Dis­ser­ta­tio­nen, Diplom­ar­bei­ten oder Schutz­rechts­an­mel­dun­gen nicht beein­träch­tigt wer­den. Ver­öf­fent­li­chun­gen des Auf­trag­neh­mers, die den Anwen­dungs­zweck betref­fen und für die der Auf­trag­ge­ber aus­schließ­li­che Rech­te bean­sprucht, wer­den recht­zei­tig mit dem Auf­trag­ge­ber abge­stimmt. Der Auf­trag­ge­ber darf die Ergeb­nis­se, auch aus­zugs­wei­se, unter Nen­nung des Auf­trag­neh­mers für Zwe­cke der Wer­bung nur mit aus­drück­li­cher Zustim­mung verwenden.

11. Kündigung

Der Auf­trag­ge­ber und der Auf­trag­neh­mer sind berechtigt,das Ver­trags­ver­hält­nis aus wich­ti­gem Grund mit sofor­ti­ger­Wir­kung zu kün­di­gen. Sofern nach Ablauf von min­des­ten­ssechs Mona­ten seit Beginn der Arbei­ten kein wesent­li­cher­Fort­schritt erzielt wur­de, ist eine Kün­di­gung mit einer Frist­von einem Monat zum Ende eines Kalen­der­mo­nats möglich.Nach wirk­sa­mer Kün­di­gung wird dem Auf­trag­ge­ber das bis­da­hin erreich­te Ergeb­nis inner­halb von vier Wochen­über­ge­ben. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, die bis dahin­ent­stan­de­nen Kos­ten zu vergüten.

12. Sonstiges

Neben­ab­re­den, Ände­run­gen und Ergän­zun­gen bedür­fen der Schrift­form. Soll­te eine der Bedin­gun­gen ganz oder teil­wei­se gegen zwin­gen­de gesetz­li­che Vor­schrif­ten ver­sto­ßen, so soll die ent­spre­chen­de gesetz­li­che Rege­lung an deren Stel­le tre­ten. Die Gül­tig­keit der übri­gen Bedin­gun­gen wird davon nicht berührt. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Erfül­lungs­ort für Leis­tun­gen und Zah­lun­gen sowie Gerichts­stand ist München